EIT.swiss ist für die Berufsabschlussprüfungen 2020 vorbereitet
EIT.swiss ist für die Berufsabschlussprüfungen 2020 vorbereitet
Ein offiziell anerkannter Berufsabschluss wird den Lernenden auch in diesem Jahr schweizweit ermöglicht. Die zwei von der EIT.swiss beantragten Varianten zur angepassten Durchführung des Qualifikationsverfahrens wurden bereits vom SBFI genehmigt.
Schweizweite Lösung für Berufsabschlüsse
An einem ausserordentlichen nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung vom 9. April 2020 einigten sich Bund, Kantone und Sozialpartner unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin auf eine schweizweit abgestimmte Lösung. Für viele der schweizweit rund 75 000 Lernenden, die vor 3 oder 4 Jahren ihre berufliche Grundbildung begonnen haben und nun vor dem Qualifikationsverfahren stehen, wird das eine gute Mitteilung gewesen sein. Die nun erzielte Einigung unter den Verbundpartnern der Berufsbildung ermöglicht es den Lernenden, trotz den Auswirkungen des Corona-Virus ein auf dem Arbeitsmarkt anerkanntes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bzw. ihr eidgenössisches Berufsattest zu erhalten, wenn sie über die entsprechenden beruflichen Kompetenzen verfügen.
Umsetzung schulischer Teil des Qualifikationsverfahrens
Die theoretischen und schriftlichen Abschlussprüfungen der schulischen Ausbildung (Berufskenntnissen und Allgemeinbildung) finden nicht statt. Die Noten werden aus den Erfahrungsnoten und in der Allgemeinbildung zusätzlich aus der Vertiefungsarbeit berechnet.
Umsetzung praktischer Teil des Qualifikationsverfahrens
Für die Prüfung der praktischen Arbeit soll je nach Beruf eine praktische Prüfung oder eine Beurteilung der praktischen Leistungen durch den Lehrbetrieb durchgeführt werden. Die im jeweiligen Beruf bzw. Berufsfeld zuständige Organisation der Arbeitswelt beantragt die von ihr bevorzugte Variante für ein schweizweit durchführbares Verfahren. Die Variante der berufspraktischen Prüfung zeigt dabei auf, wie die Schutzmassnahmen eingehalten werden können, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlen werden. Von einer Expertengruppe der Kantone wird die Eingabe geprüft und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation genehmigt.
Wenn die vorgegebene Umsetzung der Prüfungen nicht möglich ist
Kantone, die aus epidemiologischen Gründen die praktische Prüfung für die berufliche Grundbildung nicht so, wie von der zuständigen Organisation der Arbeitswelt vorgeschlagen, durchführen können, können einen Sonderantrag stellen. Dieser ermöglicht eine Beurteilung der beruflichen Leistungen der Lernenden durch den Lehrbetrieb. Das SBFI hat schliesslich darüber zu entscheiden.
Umsetzung der Qualifikationsverfahren durch EIT.swiss
Als für die Elektrobranche zuständige Organisation der Arbeitswelt ist die EIT.swiss für die Berufsabschlüsse von Elektroinstallateuren, Telematikern, Montagelektrikern und Elektroplanern verantwortlich. Für die Prüfungen dieser Berufe hat die EIT.swiss zwei Varianten beantragt, die am 17. April 2020 vom SBFI genehmigt wurden.
Die Richtlinien zur Durchführung der Qualifikationsverfahren hat die EIT.swiss zudem bereits auf ihrer Webseite veröffentlicht. Für den Lehrabschluss der Lernenden in der Elektrobranche ist somit nun alles vorbereitet und für die vielen Betroffenen herrscht hoffentlich Klarheit.
Richtlinien zur Durchführung der Qualifikationsverfahren:
www.eitswiss.ch
Impressum
Textquelle: admin.ch / EIT.swiss
Bildquelle: René Senn
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