Blaulichtgefährdung

Expertise und Empfehlung: «Blaulichtgefährdung» durch optische Strahlung (400 bis 500 nm)

Blaulichtgefährdung

Expertise und Empfehlung: «Blaulichtgefährdung» durch optische Strahlung (400 bis 500 nm)

Photo by Eric Mclean on Unsplash

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Die blaue Strahlung (Blaulicht von 400 bis 500 nm) ist ein fester Bestandteil der spektralen Zusammensetzung des Tageslichts. Die blauen, spektralen Anteile sind notwendig, um mit dem menschlichen Auge scharf sehen zu können. Ebenso sind diese Anteile biologisch wichtig, um den zirkadianen Rhythmus (Wach-Schlaf -Rhythmus) zu steuern. Werden sie zu stark gefiltert, kann das zur Beeinträchtigung der Sehleistung führen.

Verschiedene Quellen warnen vor unkontrollierter optischer Strahlung und ihrer möglichen fotobiologischen Gefährdung fürs menschliche Auge. Bei der Beurteilung der fotobiologischen Gefährdung durch optische Strahlung unterscheidet man verschiedene Wellenlängenbereiche (UV-, sichtbare und IR-Strahlung). Das Hauptaugenmerk liegt auf der Eindringtiefe in das menschliche Gewebe. Es sind nur Haut und Auge betroffen, weil optische Strahlung nicht tief ins Gewebe eindringt. UV- und IR-Strahlung werden bereits in den äusseren Gewebeschichten absorbiert.

Der Fachverband der Beleuchtungsindustrie (FVB) ist der gesamtschweizerische Verband der Interessenvertreter der Beleuchtungsindustrie. Der Austausch und das Netzwerk von massgebenden Herstellern von technischen Leuchten, Komponenten und Lichtquellen bewahrt und fördert den professionellen Einsatz von Licht in der Schweiz.

Die Gefährdung und die festgelegten Grenzwerte sind abhängig von der Beleuchtungsstärke einer Lichtquelle bzw. der Leuchte und nicht von ihrer Grösse. Das bedeutet, dass sich in erster Näherung das Risiko in Abhängigkeit der Lichtstärkeverteilung und des Quadrats des Abstands verändert (d. h. halber Abstand zur Quelle bedeutet vierfaches Risiko, respektive das Gegenteil bei Vergrösserung des Abstands).

Anders verhält es sich bei der Blaulichtgefährdung. Da diese Strahlung die Hornhaut des Auges durchdringt und durch die Augenlinse auf der Netzhaut abgebildet wird, ist die Gefährdung von der Grösse der Quelle abhängig, und die Grenzwerte liegen in Strahldichte vor.
Die Leuchtdichte einer Quelle ist vom Abstand unabhängig, wodurch sich die Gefährdungsbeurteilung nicht unmittelbar mit einer Abstandsvariation verändert. Erst bei ausreichendem Abstand zur Lichtquelle bzw. Leuchte kommt es durch die ständigen unbewussten und unwillkürlichen Bewegungen des Auges (Sakkaden) zu einem «Verschmieren» auf der Netzhaut und somit zu einer Reduzierung der Gefährdung.

Fotobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen

Die fotobiologische Klassifizierung von Leuchtmitteln und Leuchten wird in folgenden Normen beschrieben: IEC 62471:2006 DIN EN 62471, SN EN 62471 sowie EN 60598–1 und folgende.
CLO Constant Light Output ist eine Methode, um grosse Lichtstrom-Degradationen zu kompensieren (bei Verwendung von «preiswerten LED-Chips» oder bei zu hohen Betriebstemperaturen und zu hoher Bestromung). Werden hochwertige LED verbaut (z. B. L90), erübrigt sich die Anwendung von CLO, was die Effizienz über die Lebensdauer steigert. Die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) hat Normen zur Arbeitsweise von LED-Leuchten und LED-Modulen erarbeitet.

Empfehlung des FVB

Es ist wissenschaftlich gesichert, dass die Augennetzhaut durch die übliche Beleuchtung am Arbeitsplatz (auch mit LED-Leuchten) nicht durch Blaulicht geschädigt wird. Diesbezüglich unbedenklich ist auch das Licht von Bildschirmgeräten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Hersteller die Prüfung nach den gültigen Normen, insbesondere der EN 60598–1 und folgende, durch die CE-Kennzeichnung bestätigt. Eine Angabe der Risikogruppen ist nicht nötig und ermöglicht keine Qualifizierung der Leuchte. Ihre Angabe darf daher nicht gefordert werden.

Merkblatt zum Download: Ausschreibungsanforderungen «Blaulichtgefährdung» durch optische Strahlung (400 bis 500 nm)

ETR-04-S56-fvb-merkblatt.pdf (82,7 KiB)

Merkblatt zum Download:  Ausschreibungsanforderungen «Blaulichtgefährdung» durch optische Strahlung (400 bis 500 nm)

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