Was ist unter einem Fluchtweg, einer Notbeleuchtung, einer Sicherheitsleuchte und einer Sicherheitszeichenleuchte zu verstehen und worauf ist bei der Planung und Installation zu achten? Eine Begriffsdefinition und drei Expertentipps für die Praxis.
Arbeitsplätze, Räume, Gebäude und Betriebsgelände müssen bei Gefahr jederzeit rasch und sicher verlassen werden können, deshalb müssen die Fluchtwege mit einer entsprechenden Infrastruktur ausgerüstet sein. Dabei fallen Begriffe wie Not-, Ersatz- und Sicherheitsbeleuchtung. Welche Leuchten sind nun für die Fluchtwege zweckmässig? Stromkreise für Sicherheitszwecke müssen zudem stets unabhängig von anderen Stromkreisen verlegt werden. Details und die geltenden Vorschriften entnehmen Sie bitte immer direkt den Brandschutzvorschriften (BSV)1 sowie den NIN und dem Arbeitsgesetz.
1 Sie bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien (BSR) der VKF. Auf alle Details einzugehen, würden den Rahmen dieses Artikels sprengen.
Fluchtwege sind vorbereitete und freizuhaltende Verkehrswege, deren Benutzung im Notfall ohne Unfallgefahr gewährleistet sein muss. Ein Fluchtweg ist eine rein bauliche Betrachtung des Gebäudes bzw. der Anordnung der Bauten, Räume, Anlagen und Einrichtungen. Die Verantwortung für sein Vorhandensein liegt bei der Architektur. Als Fluchtweg gilt der kürzeste Weg, der Personen zur Verfügung steht, um von einer beliebigen Stelle in Bauten und Anlagen ins Freie bzw. an einen sicheren Ort zu gelangen. Die Länge des Fluchtwegs wird im Raum als Luftlinie, im Korridor als Gehweglinie gemessen. Der Weg darf nicht länger als 35 Meter sein. Die Strecke innerhalb der Treppenanlage bis ins Freie wird nicht mitgerechnet. Maximal 50 Meter dürfen es sein, wenn die Fluchtwege zu mindestens zwei voneinander getrennten Treppenanlagen oder Ausgängen ins Freie führen.
Die Notbeleuchtung ist ein Überbegriff für Sicherheits- und Ersatzbeleuchtung. Unter einer Sicherheitsbeleuchtung wird die Beleuchtung von Fluchtwegen bzw. für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung sowie die Antipanikbeleuchtung verstanden.
Eine Ersatzbeleuchtung kommt zum Beispiel in Kommandozentralen oder Operationsräumen in Spitälern zum Einsatz und dient dazu, dass notwendige Tätigkeiten bei einem Stromausfall unverändert weitergeführt werden können (SN EN 1838).
So werden die grünen Leuchten mit Piktogramm und Pfeilen genannt, die auf die Fluchtwege und deren Richtung hinweisen. Die Begriffe Rettungs- und Sicherheitszeichen sind Synonyme.
In der Praxis wird zwischen drei Varianten unterschieden:
Hinterleuchtete Variante
Die Erkennungsweite beträgt 30 Meter bei einer Piktogrammhöhe von 150 mm.
Beleuchtete Variante
Die Erkennungsweite beträgt 15 Meter bei einer Piktogrammhöhe von 150 mm.
Nachleuchtende Variante
Ist keine Leuchte, sondern ein selbstleuchtendes Piktogramm, das Tageslicht erfordert. Erkennungsweite 9,75 Meter bei einer Piktogrammhöhe von 150 mm.
Die Sicherheitszeichen besitzen eine grüne Grundfärbung, einen weissen Pfeil und ein weisses Piktogramm. Die Piktogramme der Sicherheitszeichenleuchte sind nach SN EN ISO 7010 normiert.
Die Sicherheitsbeleuchtung sorgt bei einem Stromausfall für die nötige Sicht, damit Personen sich orientieren und das Gebäude gefahrlos auf dem Fluchtweg verlassen können. Die Sicherheitsleuchten müssen Fluchtwege wie Treppenhäuser und Korridore bei einem Stromausfall mit mindestens 1 Lux, mit einem Wartungsfaktor von 0,8 während 60 Minuten beleuchten können. Räume mit mehr als 300 Personen, also Empfangs-, Seminar- und Vorführräume, Säle, Turnhallen, Kantinen usw., müssen eine Notbeleuchtung aufweisen. Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung müssen, solange die Gefahr besteht, mit mindestens 10 Prozent der normalen Beleuchtungsstärke bzw. mindestens 15 Lux beleuchtet werden (Arbeitsrecht).
Nun, da alle Begriffe definiert sind und wir wissen, wie die theoretischen Grundlagen aussehen, fragen wir bei drei Experten nach, was für eine erfolgreiche Umsetzung einer Sicherheitsbeleuchtung benötigt wird und worauf man besonders achten muss. |
Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist neben der Erfüllung aller geforderten Normen und Richtlinien die wirksame Zusammenarbeit der einzelnen Anspruchsgruppen und -personen, so dass alle Verantwortlichkeiten bekannt sind. Das heisst, dass alle Absprachen und Planungen zwischen dem Brandschutzbeauftragten – der das grundlegende Brandschutzkonzept erarbeitet – sowie dem Architekten, Elektroplaner, Lichtplaner, Installateur und dem Anlagen- sowie Leuchtenhersteller fehlerlos ablaufen.
Ein ganz wichtiger Punkt ist, in einem offenen, zentralen Notbeleuchtungssystem auf die Kompatibilität zwischen der Notlichtzentrale, dem Betriebsgerät und den Leuchten zu achten. Denn nicht jede Leuchte ist für eine Nutzung als Notbeleuchtung geeignet. Informationen dazu liefern die Anlagenhersteller, die die Anforderungen an die Betriebsgeräte definieren. Oder die einzusetzende Sicherheitsbeleuchtung wird im Vorfeld mit dem vorgesehenen Betriebsgerät vom Anlagenhersteller geprüft und im besten Fall für gut befunden.
Eine erfolgreiche Umsetzung heisst: Die Bedürfnisse und Verhältnisse in Bezug auf die Sicherheit wurden beurteilt und ein Sicherheitskonzept erstellt. Daraus leiten sich ein Fluchtplan, Bereiche mit besonderer Gefährdung oder Räume mit hoher Personenbelegung ab, was zur Notbeleuchtungsplanung unter Berücksichtigung der geltenden Normen führt. Mit der bestandenen Abnahmeprüfung wird der Prozess erfolgreich beendet. Die Abnahmeprüfungen beinhalten die geltenden Normen und Vorschriften (siehe Stand der Technik, Papier Notbeleuchtung Version 1.8 der SLG). Sie bestehen aus einer elektrischen, einer Funktions- und lichttechnischen Prüfung.
Im erwähnten Dokument der SLG werden die unterschiedlichen Rollen der Projektpartner in einem solchen Projekt definiert. Damit kann rein organisatorisch sehr viel sehr viel besser gemacht werden. Natürlich hängt es von der Projektgrösse ab, ob die aufgezeigten Rollen alle auch vorhanden sind. Bei kleineren Projekten werden sie auch zusammengefasst, und die Abnahme kann in einzelnen Kantonen auch mit einem ausgefüllten Installations-Attest erfolgen. Dabei lastet die Verantwortung auf dem Elektrofachmann.
Es braucht zunächst einen Partner, der bestens über die komplizierte und sich ständig ändernde Normen- und Vorschriftenlandschaft informiert ist. Er nimmt gemeinsam mit dem Kunden den Bestand auf, gleicht ihn mit den rechtlichen und praktischen Anforderungen ab und entwirft eine Beleuchtungslösung, die dem Schutzziel entspricht, aber auch die Wirtschaftlichkeit, mögliche Erweiterungen oder Umnutzungen sowie die Ästhetik berücksichtigt. Diese Lösung basiert auf den Planunterlagen und Brandschutzplänen und wird gemeinsam mit den Elektroplanern und Architekten erarbeitet.
Vieles aus der folgenden Aufstellung mag logisch und selbstverständlich klingen, doch genau in diesen Punkten liegen die häufigsten Fehlerquellen:
Nennbetriebsdauer mind. 1 Std. • Beleuchtungsstärke >1 lx (Mittelachse min. 1 lx) • Wartungsfaktor von 0,8 (1,25 lx Neuwert) • Messhöhe bis 2 cm • Fluchtwegbreite 2 m • Blendungsbegrenzung ist einzuhalten, abhängig von der Montagehöhe • Farbwiedergabeindex Lampe > 40 • Gleichmässigkeit Emax zu Emin 40:1 . |
Autor: René Senn
Bildquellen: zVg (Porträts) und Pixabay (Symbolbilder)
SN EN 1838
Lichttechnische Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung
SN EN ISO 7010
International genormte und registrierte Sicherheitszeichen
«Stand-der-Technik-Papier Notbeleuchtung» der SLG
Weitere Informationen zur Planung, Ausführung und Kontrolle von Notbeleuchtungsanlagen (www.slg.ch)
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