Förderprogramme für Beleuchtung – eine Übersicht
Welche Förderprogramme gibt es für effiziente Stromnutzung? Welche sogar für Beleuchtung? Viele finden sich im Dschungel der vielen Förderprogramme nicht zurecht – nun kommt eine einheitliche Plattform und hier die grosse Übersicht.
Redaktionelle Bearbeitung: eTrends
Unter der Leitung des Bundesamtes für Energie koordiniert die Geschäftsstelle von Prokilowatt seit 13 Jahren Förderprogramme und grosse Einzelprojekte für effiziente Stromnutzung. Die Fördergelder stammen aus einer Umwelt-Abgabe des Stromnetzes. Insgesamt wurden in 700 Programmen und Projekten bereits ca. 900 GWh an jährlicher Stromeinsparung realisiert und 300 Millionen Franken an Fördergeldern ausbezahlt. Gut die Hälfte der Förderprojekte betrifft die Beleuchtung.
Einheitliche Plattform für Förderprogramme
Viele potenzielle Kunden, die eine Beleuchtungssanierung planen, finden sich im Dschungel der verschiedensten Förderprogramme mit unterschiedlichen Trägerschaften nicht zurecht; sie verzichten häufig wegen Bedenken bezüglich zu grosser administrativer Hürden auf mögliche Fördermittel. Dieser Zugang zu Subventionen bei der Erneuerung einer Beleuchtung sollte vereinfacht werden. Das sagten sich drei Organisationen, die verschiedene Beleuchtungsprogramme leiten: die Schweizerische Agentur für Energieeffizienz S.A.F.E., die Schweizer Licht Gesellschaft SLG und der Fachverband der Beleuchtungsindustrie FVB). Sie haben sich also zusammengetan und eine gemeinsame, programmübergreifende Plattform für die Projektabwicklung erstellt. Es ist die Lightbank und die URL lautet entsprechend: www.Lightbank.ch.
Vorgehen beim Förderantrag
Alle Förderanträge zur Beleuchtung in allen Anwendungsbereichen können mit Lightbank zentral erfasst und nach gleichem, einfachem Muster abgewickelt werden.
Checkliste
Die einzelnen Anwendungen haben zum Teil unterschiedliche Zulassungskriterien. Auf den Webseiten der Förderprogramme werden diese aufgelistet. Die wichtigsten Anforderungen gelten für alle Programme gleichermassen:
- Standorte in der ganzen Schweiz
- Projektzulassung durch Lightbank vor Beginn der Umsetzung
- Energienachweis nach SIA-Norm 387/4 (ohne Aussenbeleuchtungen)
- Amortisationszeit grösser als 4 Jahre
- Kein Ersatz bereits verbotener Leuchtmittel
- Kein reiner Lampenersatz
- Investitionssumme maximal 300'000 CHF*
* Projekte mit einer Investitionssumme über 300'000 CHF können direkt bei Prokilowatt beantragt werden.
Registrieren
Wenn alle Zulassungskriterien in einem dieser nationalen Förderprogramme erfüllt sind, kann das Projekt – unabhängig von der Anwendung - auf www.lightbank.ch angemeldet und registriert werden. Unmittelbar nach der Anmeldung erhält der Antragsteller ein E-Mail mit dem weiteren Vorgehen:
- Erstellen des Energienachweises
- Grundrisspläne hochladen
- Investitionskosten hochladen
Energienachweis
Der Energienachweis kann online direkt auf der Plattform erstellt werden. Auch Nachweise mit anderen zugelassenen Tools wie ReluxEnergy oder www.lightbank.ch sind möglich.
ProKilowatt stellt relativ strenge Anforderungen an die Energieeffizienz der neuen Beleuchtungsanlage; diese sind anspruchsvoller als bei Minergie. Einsparung allein reicht also nicht – man muss einen gesetzten Maximalwert unterschreiten; dafür ist in der Regel der Einbau einer Lichtregulierung notwendig.
Erfüllt der Energienachweis die Anforderungen, erfolgt innert weniger Tage die Zulassung zu den Fördermitteln; erst jetzt darf mit der Realisierung der Massnahme begonnen werden.
Fertigstellung
Sobald die Beleuchtungssanierung ausgeführt ist, kann der Antragsteller die Fertigstellung melden. Je nach Anwendung wird ein Experte aufgeboten, der die korrekte Umsetzung und Inbetriebnahme der Anlage vor Ort überprüft.
Fördermittel
Nach der Durchführung diese «Lichtchecks», kann der Antragsteller seine Prämienrechnung online auf die Lightbank-Plattform laden. Je nach Verfügbarkeit der Bundesmittel wird die Mehrwertsteuer-befreite Subvention meist innert weniger Wochen ausbezahlt.
Die Höhe der Fördermittel ist je nach Anwendung leicht unterschiedlich. Als Richtgrösse wird ein Betrag von 200 CHF pro jährlich eingesparte MWh ausbezahlt.
Für welche Projekte werden Fördermittel vergeben?
Konkret benannte Beispiele können an dieser Stelle nicht gegeben werden. Aber typische, effektiv realisierte Bauten mit Einsparungen und Fördermittelhöhe zeigen den Rahmen gut auf.
Industriebeleuchtung
Betrieb für Verpackungsmaterial mit einer Fläche von 5'010 m². Die gut 400 Balkenleuchten mit Leuchtstoffröhren verschiedener Wattagen wurden durch neue LED-Lichtleisten ersetzt. In den Verkehrsflächen, Lagern, Garderoben und WC-Räumen wurden neu Präsenzmelder installiert; in der Produktion war dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
Die jährlich erzielte Energieeinsparung betrug 98.6 MWh/a (also -61 %), was dem Betrieb Fördermittel von 19'500 CHF einbrachte. Bei einer Investition von rund 65'000 CHF betrug die Amortisationszeit 4.4 Jahre. Das Projekt ist eines von 600 im Rahmen der effeLED-Förderprogramme seit 2012 (www.effeled.ch)
Energiebilanz nach SIA 387/4
|
SIA |
SIA Zielwert |
Projektwert (alt) |
Projektwert (neu) |
Leistung (kW) |
37.6 |
24.2 |
50.0 |
23.1 |
Leistung (W/m²) |
7.5 |
4.8 |
10.0 |
4.6 |
Vollaststunden (h/a) |
3’687 |
2’476 |
3’248 |
2’768 |
Energiebedarf (MWh/a) |
138.6 |
60.0 |
162.5 |
64.0 |
Energiebedarf (kWh/m²) |
27.7 |
12.0 |
32.4 |
12.8 |
Leuchten-Ersatz Sportplatz: LED statt Hochdruckentladungslampen
Bei der Erneuerung der Flutlichtanlage auf einem kommunalen Fussballplatz mit einem Haupt- und einem Nebenspielfeld (zusammen 11‘800 m²) wurden total 28 Strahler mit Hochdruckentladungslampen durch LED ersetzt.
Die Reduktion der installierten Leistung von 60 auf 31 kW und die Verkürzung der Vollaststunden durch Dimmung brachte eine Energieeinsparung pro Jahr von 26.6 MWh (-70 %). Bei einer Investition von 117‘000 CHF konnten Fördermittel in der Höhe von 12‘700 CHF ausbezahlt werden. Das Projekt ist eines von rund 350 Sportplatz-Erneuerungen im Rahmen des Förderprogramms effeSPORT. (www.effesport.ch)
Energiebilanz
|
Projektwert (alt) |
Projektwert (neu) |
Leistung (kW) |
60 |
31 |
Vollaststunden (h/a) |
650 |
400 |
Energiebedarf (MWh/a) |
39 |
12.4 |
Kleiner Verkaufsladen – energieeffizienter mit LED-Beleuchtung
In einem Sportgeschäft mit 280 m² Verkaufsfläche im Berner Oberland wurden die Beleuchtung, bestehend aus Grund- und Akzentbeleuchtung durch LED-Leuchten ersetzt. Die Beleuchtung ist nicht geregelt, ein Timer schaltet das Licht nach Ladenschluss automatisch ab.
Die installierte Leistung wurde von 27.4 auf 10.8 W/m² reduziert. Es ergibt sich eine Energieeinsparung von 18.5 MWh pro Jahr (- 61%). Bei einer Investition von 13‘800 CHF konnten Fördermittel in der Höhe von 3‘900 CHF ausbezahlt werden. Die Amortisationszeit beträgt 5.3 Jahre. Das Projekt ist eines von rund 100 des Förderprogramms senso70. (www.senso70.ch)
Energiebilanz nach SIA 387/4
|
SIA |
SIA Zielwert |
Projektwert (alt) |
Projektwert (neu) |
Leistung (kW) |
4.5 |
2.9 |
7.8 |
3.0 |
Leistung (W/m²) |
16.1 |
10.4 |
27.4 |
10.8 |
Vollaststunden (h/a) |
4’000 |
4’000 |
4’000 |
4’000 |
Energiebedarf (MWh/a) |
18.0 |
11.7 |
30.7 |
12.2 |
Energiebedarf (kWh/m²) |
64.4 |
41.7 |
109.8 |
43.4 |
Allgemeinbeleuchtung im Wohnbau
Die Allgemeinflächen einer Wohnsiedlung mit 17 Häusern am Stadtrand von Zürich (total 3‘400 m²) wurde von herkömmlichen Kompaktleuchtstofflampen auf LED mit intelligenten und vernetzten Leuchten umgestellt. Intelligent heisst, dass nur genau die Leuchten brennen, die Personenpräsenz und kein Tageslicht aufweisen.
Die Energieeinsparung von 26.7 MWh/a (-94%) wurde messtechnisch erfasst und ist somit eindeutig belegt. Bei einer Investition von rund 37‘000 Franken amortisiert sich die neue Beleuchtung in 8.6 Jahren. Es wurden 5‘300 CHF an Fördermitteln ausbezahlt.
Das Projekt ist eines von rund 160 Erneuerungen in Wohnbauten im Förderprogramms SalvaLuce. (www.salvaluce.ch)
Energiebilanz nach SIA 387/4
|
SIA |
SIA Zielwert |
Projektwert (alt) |
Projektwert (neu) |
Leistung (kW) |
11.9 |
7.8 |
9.4 |
3.3 |
Leistung (W/m²) |
3.5 |
2.3 |
2.8 |
1.0 |
Vollaststunden (h/a) |
3’454 |
1’444 |
3’018 |
525 |
Energiebedarf (MWh/a) |
41.1 |
11.3 |
28.5 |
1.8 |
Energiebedarf (kWh/m²) |
12.1 |
3.3 |
8.4 |
0.5 |
Verbot von Leuchtstofflampen ab 2023
Ab Februar 2023 werden alle Leuchtstofflampen verboten. Diese sogenannte Ausphasung der weitverbreiteten Lampen erfolgt früher als nach Energieverordnung geplant. Grund dafür ist die Beendigung der Ausnahmeregelung für quecksilberhaltige Produkte in der RoHS: «Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment» zu Deutsch: Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Mit diesem Verbot ist der Verkauf von Lagerware und natürlich der Betrieb dieser Lampen nicht verboten. Es wird aber wohl nur wenige Jahre vergehen, bis keine Leuchtstofflampen mehr in Betrieb sein werden. Die Förderprogramme für Beleuchtung laufen noch bis Ende 2025; solange kann also der Ersatz von Leuchtstofflampen durch LED-Produkte subventioniert werden.
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Textquelle: Stefan Gasser
Bildquelle: div.
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