Aufgabe der Sicherheitsbeleuchtung ist im Notfall der Schutz von Personen in einem Gebäude. Er hat immer oberste Priorität. An vielen Anlagen bestehen jedoch Mängel.

Autor: Peter Bryner

Die Sicherheitsbeleuchtung sorgt dafür, dass im Notfall Personen so schnell und so sicher wie möglich aus einem Gebäude evakuiert werden und dass der Einsatz von Rettungskräften gesichert ist. In grossen Gebäuden, in Bauten im öffentlichen Raum sowie in solchen mit besonderen Gefahren sind Sicherheitsbeleuchtungen vorgeschrieben, die im Ereignisfall (Brand oder Stromausfall) den Menschen in Räumen und in Anlagen den sicheren Weg ins Freie zeigen.

Definitionen

Die Notbeleuchtung setzt sich nach SN EN 1838 aus der Sicherheitsbeleuchtung und der Ersatzbeleuchtung zusammen und ist als Back-up vorgesehen, falls die normale künstliche Beleuchtung ausfällt. Für die Speisung einer Notbeleuchtung ist deshalb eine von der Normalversorgung unabhängige Stromquelle erforderlich.

Die Ersatzbeleuchtung hat die Aufgabe, bei Ausfall der Energieversorgung technisch oder wirtschaftlich notwendige Tätigkeiten zu gewährleisten. Es handelt sich um eine vollwertige Beleuchtung, die sich bei Stromausfall automatisch einschaltet und dank der die normalen Aktivitäten unter nahezu unveränderten Bedingungen fortgesetzt werden können.

Flucht- und Rettungswege werden dank der Sicherheitsbeleuchtung während einer bestimmten Zeit mit einer Mindestbeleuchtungsstärke beleuchtet, damit das Gebäude gefahrlos verlassen oder ein potenziell gefährlicher Arbeitsablauf beendet werden kann. Die SN EN 1838 unterscheidet vier Arten von Sicherheitsbeleuchtungen:

  1. Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
  2. Antipanikbeleuchtung
  3. Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
  4. Sicherheitszeichen

Ausführung: Theorie

Im Idealfall läuft die Planung einer Sicherheitsbeleuchtung folgendermassen ab:

Verwendung des Gebäudes oder von Gebäudeteilen bei unterschiedlicher Nutzung

Bei der Planung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage wird zuerst die zukünftige Nutzung und die Art des Gebäudes oder der Räume, wie sie z. B. in der Baubewilligung beschrieben ist, ermittelt: Gibt es im Gebäude öffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen, handelt es sich um ein gewerblich genutztes Gebäude (Arbeitsplätze, Verkaufsfläche)? Welches sind die Brandabschnitte? Aus der Nutzung und der Personenbelegung des auszustattenden Objektes lassen sich die normativen Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung für Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte ableiten. Auf alle Fälle gilt, dass je besser man mit dem auszustattenden Gebäude vertraut ist, desto fachgerechter, aber auch effizienter bzw. wirtschaftlicher fallen die Grundplanung und die Umsetzung der Sicherheitsbeleuchtung aus.

Einteilung in eine Qualitätssicherungsstufe (QSS)

Basierend auf der Nutzung, Gebäudegeometrie (Gebäudehöhe, Ausdehnung), Bauweise und besonderen Brandrisiken teilt die Brandschutzbehörde das Gebäude oder Teilbereiche davon in eine der vier Qualitätssicherungsstufen (QSS) ein.

Planung der Sicherheitsbeleuchtung

Nach Festlegung der Raumnutzung wird die normale Beleuchtung mit den entsprechenden Installationen geplant. Zusammen mit dem QS-Verantwortlichen Brandschutz (Brandschutzexperte), der gemäss BSR Teil des Projektierungsteams sein muss, werden die Fluchtwege ermittelt und eingezeichnet. Nun wird mit der Planung der Notlichtanlage begonnen.

Dies wäre die ideale Reihenfolge der Planung. Sie einzuhalten, ist jedoch nicht so wichtig, entscheidend ist, dass die Grundlagen wie Raumnutzung, Brandabschnitte und die Fluchtwege bekannt sind. Brandabschnitte sind von anderen Gebäudeteilen oder von anderen Gebäuden brandschutztechnisch getrennt. Innere Brandwände bestehen aus nicht brennbaren Baustoffen und sind feuerbeständig bei einer zusätzlichen mechanischen Beanspruchung.

Zweck

Zweck der Sicherheitsbeleuchtung ist es unter anderem, bei Stromausfall Arbeitsplätze mit besonders gefährlichen Tätigkeiten mit genügend Licht zu versorgen, damit das Bedienpersonal die Anlage in einen sicheren Zustand versetzen kann, bevor es das Gebäude verlässt. Eine spezielle Gefährdung besteht z. B. bei laufenden Maschinen, in Laboren mit gefährlichen Stoffen, bei Überwachungsplätzen und Kommandoräumen oder in elektrischen Betriebsräumen.

Sicherheitsbeleuchtung

Ausführung: Theorie

Im Idealfall läuft die Planung einer Sicherheitsbeleuchtung folgendermassen ab:

Verwendung des Gebäudes oder von Gebäudeteilen bei unterschiedlicher Nutzung

Bei der Planung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage wird zuerst die zukünftige Nutzung und die Art des Gebäudes oder der Räume, wie sie z. B. in der Baubewilligung beschrieben ist, ermittelt: Gibt es im Gebäude öffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen, handelt es sich um ein gewerblich genutztes Gebäude (Arbeitsplätze, Verkaufsfläche)? Welches sind die Brandabschnitte? Aus der Nutzung und der Personenbelegung des auszustattenden Objektes lassen sich die normativen Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung für Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte ableiten. Auf alle Fälle gilt, dass je besser man mit dem auszustattenden Gebäude vertraut ist, desto fachgerechter, aber auch effizienter bzw. wirtschaftlicher fallen die Grundplanung und die Umsetzung der Sicherheitsbeleuchtung aus.

Einteilung in eine Qualitätssicherungsstufe (QSS)

Basierend auf der Nutzung, Gebäudegeometrie (Gebäudehöhe, Ausdehnung), Bauweise und besonderen Brandrisiken teilt die Brandschutzbehörde das Gebäude oder Teilbereiche davon in eine der vier Qualitätssicherungsstufen (QSS) ein.

Planung der Sicherheitsbeleuchtung

Nach Festlegung der Raumnutzung wird die normale Beleuchtung mit den entsprechenden Installationen geplant. Zusammen mit dem QS-Verantwortlichen Brandschutz (Brandschutzexperte), der gemäss BSR Teil des Projektierungsteams sein muss, werden die Fluchtwege ermittelt und eingezeichnet. Nun wird mit der Planung der Notlichtanlage begonnen.

Dies wäre die ideale Reihenfolge der Planung. Sie einzuhalten, ist jedoch nicht so wichtig, entscheidend ist, dass die Grundlagen wie Raumnutzung, Brandabschnitte und die Fluchtwege bekannt sind. Brandabschnitte sind von anderen Gebäudeteilen oder von anderen Gebäuden brandschutztechnisch getrennt. Innere Brandwände bestehen aus nicht brennbaren Baustoffen und sind feuerbeständig bei einer zusätzlichen mechanischen Beanspruchung.

Zweck

Zweck der Sicherheitsbeleuchtung ist es unter anderem, bei Stromausfall Arbeitsplätze mit besonders gefährlichen Tätigkeiten mit genügend Licht zu versorgen, damit das Bedienpersonal die Anlage in einen sicheren Zustand versetzen kann, bevor es das Gebäude verlässt. Eine spezielle Gefährdung besteht z. B. bei laufenden Maschinen, in Laboren mit gefährlichen Stoffen, bei Überwachungsplätzen und Kommandoräumen oder in elektrischen Betriebsräumen.

Installation

Die Installationen werden ab einer Zentrale geplant und je nach Grösse mit Unterverteilungen versehen. Die Verteiler der Sicherheitseinrichtungen sind in eigenen, für andere Zwecke nicht genutzten Räumen unterzubringen. Sind diese Räume nicht vorhanden, können die Verteiler mit Bauteilen aus nichtbrennbaren Baustoffen umhaust werden. Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass die Funktion der elektrotechnischen Einbauten des Verteilers im Brandfall für die Dauer des Funktionserhalts gewährleistet ist und nicht durch die Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit beeinträchtigt wird.

Da die Sicherheitsbeleuchtung auch im Brandfall funktionieren muss, sind die Zuleitungen bis in den letzten Brandabschnitt im Funktionserhalt zu installieren. Kabelanlagen mit Funktionserhalt sind in der Lage, die Versorgung mit Strom sicherzustellen, auch wenn das Kabel brennt. Dafür sind besondere Kabel und Tragsysteme notwendig. Die Kabel bestehen aus einem speziellen Material, das bei Hitze versteift. Sie weisen dann eine ähnliche Konsistenz wie Porzellan auf. So ist der Draht gut gelagert und gewährleistet die geforderte Betriebsdauer für Sicherheitsbeleuchtungen, die je nach Art, Grösse und Nutzung des Gebäudes 30 bis 90 Minuten betragen muss. Die Brandschutzbehörde kann auch eine längere Betriebsdauer fordern, wie z. B. bei Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung.

Das Tragsystem muss ebenfalls geprüft sein, damit es das Kabel mindestens während der Nennbetriebsdauer halten kann. Es darf nur Installationsmaterial mit einem Prüfzeugnis verwendet werden. Dieses belegt die Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle, zählt die zulässigen Schrauben, Ausleger und Kabel auf und definiert die maximal erlaubten Abstände der Befestigungen. Die Installation ist immer in oberster Lage anzubringen, damit im Brandfall keine Gegenstände auf die Kabel fallen.

Dokumentation

Zu jeder fertig installierten Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist dem Anlageneigentümer eine Dokumentation mit folgenden Kenndaten auszuhändigen:

  • Verantwortlichkeiten (Person/Stelle)
  • Objektdaten
  • Anlagentyp (Einzelbatterie, LPS, CPS)
  • Pläne (Gebäude- und Fluchtwegpläne)
  • Liste der Einzelbatterie- und Zentralbatterieleuchten
  • Schemata (Prinzipschema, Anlagenschema, Sicherungsgruppen)
  • Technische Unterlagen (Produktdatenblätter, Bedienungsanleitung)
  • Konformitätserklärungen

Erstprüfung, Schlusskontrolle und Abnahmekontrolle

Die Sicherheitsbeleuchtung muss als elektrische Anlage während der Errichtung bzw. bei Fertigstellung mit einer baubegleitenden Erstprüfung bzw. einer Schlusskontrolle geprüft werden.

Installation

Die Installationen werden ab einer Zentrale geplant und je nach Grösse mit Unterverteilungen versehen. Die Verteiler der Sicherheitseinrichtungen sind in eigenen, für andere Zwecke nicht genutzten Räumen unterzubringen. Sind diese Räume nicht vorhanden, können die Verteiler mit Bauteilen aus nichtbrennbaren Baustoffen umhaust werden. Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass die Funktion der elektrotechnischen Einbauten des Verteilers im Brandfall für die Dauer des Funktionserhalts gewährleistet ist und nicht durch die Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit beeinträchtigt wird.

Da die Sicherheitsbeleuchtung auch im Brandfall funktionieren muss, sind die Zuleitungen bis in den letzten Brandabschnitt im Funktionserhalt zu installieren. Kabelanlagen mit Funktionserhalt sind in der Lage, die Versorgung mit Strom sicherzustellen, auch wenn das Kabel brennt. Dafür sind besondere Kabel und Tragsysteme notwendig. Die Kabel bestehen aus einem speziellen Material, das bei Hitze versteift. Sie weisen dann eine ähnliche Konsistenz wie Porzellan auf. So ist der Draht gut gelagert und gewährleistet die geforderte Betriebsdauer für Sicherheitsbeleuchtungen, die je nach Art, Grösse und Nutzung des Gebäudes 30 bis 90 Minuten betragen muss. Die Brandschutzbehörde kann auch eine längere Betriebsdauer fordern, wie z. B. bei Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung.

Das Tragsystem muss ebenfalls geprüft sein, damit es das Kabel mindestens während der Nennbetriebsdauer halten kann. Es darf nur Installationsmaterial mit einem Prüfzeugnis verwendet werden. Dieses belegt die Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle, zählt die zulässigen Schrauben, Ausleger und Kabel auf und definiert die maximal erlaubten Abstände der Befestigungen. Die Installation ist immer in oberster Lage anzubringen, damit im Brandfall keine Gegenstände auf die Kabel fallen.

Dokumentation

Zu jeder fertig installierten Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist dem Anlageneigentümer eine Dokumentation mit folgenden Kenndaten auszuhändigen:

  • Verantwortlichkeiten (Person/Stelle)
  • Objektdaten
  • Anlagentyp (Einzelbatterie, LPS, CPS)
  • Pläne (Gebäude- und Fluchtwegpläne)
  • Liste der Einzelbatterie- und Zentralbatterieleuchten
  • Schemata (Prinzipschema, Anlagenschema, Sicherungsgruppen)
  • Technische Unterlagen (Produktdatenblätter, Bedienungsanleitung)
  • Konformitätserklärungen

Erstprüfung, Schlusskontrolle und Abnahmekontrolle

Die Sicherheitsbeleuchtung muss als elektrische Anlage während der Errichtung bzw. bei Fertigstellung mit einer baubegleitenden Erstprüfung bzw. einer Schlusskontrolle geprüft werden.

Ausführung: Praxis

Was in der Theorie ziemlich einfach klingt, ist in der Praxis leider ein Ausnahmefall. Ob bei Abnahmen, periodischen Kontrollen oder bei freiwilligen Überprüfungen durch den Eigentümer, immer wieder stösst man auf zu viele Sicherheitsbeleuchtungen, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bei Weitem nicht erfüllen.

Lückenhaftes Kontrollbuch und fehlende Messungen

Anlagenbetreiber können häufig nur unvollständige Dokumentationen über die gesamten Anlagen vorweisen. Während die Datenblätter der Leuchten, der Verteilungen usw. meistens vorhanden sind, fehlt oft die Dokumentation mit Angaben zu den Installationen sowie zu den verwendeten Typen von Kabeln, Tragsystemen, Durchführungen usw.

Die unter die NIV fallenden Installationen sind gemäss NIN einer Isolationsmessung zu unterziehen. Diese Sicherheitsnachweise werden nur sehr selten erstellt und beschränken sich auf die Zuleitung der Anlage. Die Abgänge, die unter dieselbe Norm fallen, werden bei der Kontrolle oft unterschlagen und nicht gemessen, frei nach dem Motto «Wenn es leuchtet, ist es ja gut». Allzu oft gehen auch die geforderten Messungen der Beleuchtungsstärke zur Kontrolle der Sichtbarkeit und zum Schutz vor Blendung im Fluchtfall vergessen.

Fehlerhafte Installation

Wenn die Installationen für die Sicherheitsbeleuchtung im Funktionserhalt ausgeführt werden, kommt es öfters vor, dass die Kabel mit den normalen Kabeln ins gleiche Kabeltragsystem gelegt werden, obwohl dies im Prüfzeugnis des Kabels nicht erlaubt ist. Schilder, die Angaben zu den verwendeten Produkten für die Kabelanlagen mit Funktionserhalt enthalten, sind oft nicht angebracht.

Entgegen den Vorschriften werden Installationen für Sicherheitszwecke häufig nicht in oberster Lage, sondern zwischen den übrigen Einrichtungen installiert. Im Brandfall hätte dies fatale Folgen, da eine solche Anlage höchstens eine Nennbetriebsdauer von 5 Minuten aufweist. Eine Sanierung solcher Anlagen im Nachhinein ist zudem nur selten umsetzbar und immer mit einem enormen Aufwand an Stunden und Material verbunden.

Vielfältige Ursachen für Mängel

Die Gründe für die Versäumnisse sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von zu günstigen Preisen, zu wenig Wissen oder Erfahrung mit diesen Anlagen, Vergesslichkeit bei der Planung bis zu fehlender Koordination zwischen den Gewerken. Auch bei der Kontrolle schieben sich die Parteien oft gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Dies ist nicht nur fatal für die Besitzer der Anlage, die für deren Sicherheit letztlich verantwortlich sind, sondern auch für die Menschen, die in einem Ereignisfall auf diese Anlagen angewiesen sind, um sich selbst retten zu können.

Sicherheitsbeleuchtung

Ausführung: Praxis

Was in der Theorie ziemlich einfach klingt, ist in der Praxis leider ein Ausnahmefall. Ob bei Abnahmen, periodischen Kontrollen oder bei freiwilligen Überprüfungen durch den Eigentümer, immer wieder stösst man auf zu viele Sicherheitsbeleuchtungen, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bei Weitem nicht erfüllen.

Lückenhaftes Kontrollbuch und fehlende Messungen

Anlagenbetreiber können häufig nur unvollständige Dokumentationen über die gesamten Anlagen vorweisen. Während die Datenblätter der Leuchten, der Verteilungen usw. meistens vorhanden sind, fehlt oft die Dokumentation mit Angaben zu den Installationen sowie zu den verwendeten Typen von Kabeln, Tragsystemen, Durchführungen usw.

Die unter die NIV fallenden Installationen sind gemäss NIN einer Isolationsmessung zu unterziehen. Diese Sicherheitsnachweise werden nur sehr selten erstellt und beschränken sich auf die Zuleitung der Anlage. Die Abgänge, die unter dieselbe Norm fallen, werden bei der Kontrolle oft unterschlagen und nicht gemessen, frei nach dem Motto «Wenn es leuchtet, ist es ja gut». Allzu oft gehen auch die geforderten Messungen der Beleuchtungsstärke zur Kontrolle der Sichtbarkeit und zum Schutz vor Blendung im Fluchtfall vergessen.

Fehlerhafte Installation

Wenn die Installationen für die Sicherheitsbeleuchtung im Funktionserhalt ausgeführt werden, kommt es öfters vor, dass die Kabel mit den normalen Kabeln ins gleiche Kabeltragsystem gelegt werden, obwohl dies im Prüfzeugnis des Kabels nicht erlaubt ist. Schilder, die Angaben zu den verwendeten Produkten für die Kabelanlagen mit Funktionserhalt enthalten, sind oft nicht angebracht.

Entgegen den Vorschriften werden Installationen für Sicherheitszwecke häufig nicht in oberster Lage, sondern zwischen den übrigen Einrichtungen installiert. Im Brandfall hätte dies fatale Folgen, da eine solche Anlage höchstens eine Nennbetriebsdauer von 5 Minuten aufweist. Eine Sanierung solcher Anlagen im Nachhinein ist zudem nur selten umsetzbar und immer mit einem enormen Aufwand an Stunden und Material verbunden.

Vielfältige Ursachen für Mängel

Die Gründe für die Versäumnisse sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von zu günstigen Preisen, zu wenig Wissen oder Erfahrung mit diesen Anlagen, Vergesslichkeit bei der Planung bis zu fehlender Koordination zwischen den Gewerken. Auch bei der Kontrolle schieben sich die Parteien oft gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Dies ist nicht nur fatal für die Besitzer der Anlage, die für deren Sicherheit letztlich verantwortlich sind, sondern auch für die Menschen, die in einem Ereignisfall auf diese Anlagen angewiesen sind, um sich selbst retten zu können.

Ausführung: Massnahmen zur Verbesserung der Qualität

Die Situation in Bezug auf Sicherheitsbeleuchtungen ist also vielerorts unbefriedigend bis ungenügend oder sogar gefährlich. Viele Anlagen wurden nur halbherzig installiert und bringen im Brandfall nicht den Nutzen, für den sie erstellt wurden.

Damit für die Menschen, die sich im Ereignisfall auf diese Anlagen verlassen müssen, eine Sicherheitsbeleuchtung nach dem aktuellen Stand der Technik erstellt werden kann, braucht es eine bessere Zusammenarbeit zwischen den involvierten Gewerken, in die vom Planer über den Installateur und den Anlagenbetreiber bis zu den Kontrollorganen, die die Installation prüfen, alle gleichwertig eingebunden sind. Dabei gilt die einfache Faustregel: Je sorgfältiger geplant und koordiniert wurde, desto besser kann der Installateur die Anlage ausführen, und die Kontrolle findet dann auch weniger Mängel. Über die gesamte Bauzeit gesehen ist die Kostenersparnis am grössten, wenn die Planung möglichst genau ist. Je weiter der Bau fortgeschritten ist, desto teurer wird die Mängelbehebung.

Für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gilt letztlich dasselbe wie für alle elektrischen Anlagen: Eine korrekte Planung und Ausführung von Anfang an hilft, viel Geld zu sparen. Sie trägt nicht zuletzt dazu bei, das oberste Sicherheitsziel aller technischen Einrichtungen zu erreichen, nämlich die körperliche Unversehrtheit anwesender Personen. Dies muss auch im Ereignisfall oberste Priorität haben. Im schlimmsten Fall kann eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage über Leben und Tod entscheiden. Dieser Gedanke sollte beim Planen, Installieren und Kontrollieren immer im Hinterkopf sämtlicher Beteiligter sein.


Rechtsquellen

BSN 1–15 - VKF Brandschutznorm

BSR 17–15 - VKF Brandschutzrichtlinie – Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung

SN EN 1838 - Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

SN EN 50172 - Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

SN EN 60598-1 - Leuchten Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen

SN EN 60598-2-22 - Leuchten Teil 2–22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung

SN SEV 1000 - Niederspannungs-Installationsnorm, NIN

SR 734.27 - Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV

STP 01.01.2021 - Stand der Technik, Papier Notbeleuchtung (CEN 169/WG3)

Ausführung: Massnahmen zur Verbesserung der Qualität

Die Situation in Bezug auf Sicherheitsbeleuchtungen ist also vielerorts unbefriedigend bis ungenügend oder sogar gefährlich. Viele Anlagen wurden nur halbherzig installiert und bringen im Brandfall nicht den Nutzen, für den sie erstellt wurden.

Damit für die Menschen, die sich im Ereignisfall auf diese Anlagen verlassen müssen, eine Sicherheitsbeleuchtung nach dem aktuellen Stand der Technik erstellt werden kann, braucht es eine bessere Zusammenarbeit zwischen den involvierten Gewerken, in die vom Planer über den Installateur und den Anlagenbetreiber bis zu den Kontrollorganen, die die Installation prüfen, alle gleichwertig eingebunden sind. Dabei gilt die einfache Faustregel: Je sorgfältiger geplant und koordiniert wurde, desto besser kann der Installateur die Anlage ausführen, und die Kontrolle findet dann auch weniger Mängel. Über die gesamte Bauzeit gesehen ist die Kostenersparnis am grössten, wenn die Planung möglichst genau ist. Je weiter der Bau fortgeschritten ist, desto teurer wird die Mängelbehebung.

Für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gilt letztlich dasselbe wie für alle elektrischen Anlagen: Eine korrekte Planung und Ausführung von Anfang an hilft, viel Geld zu sparen. Sie trägt nicht zuletzt dazu bei, das oberste Sicherheitsziel aller technischen Einrichtungen zu erreichen, nämlich die körperliche Unversehrtheit anwesender Personen. Dies muss auch im Ereignisfall oberste Priorität haben. Im schlimmsten Fall kann eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage über Leben und Tod entscheiden. Dieser Gedanke sollte beim Planen, Installieren und Kontrollieren immer im Hinterkopf sämtlicher Beteiligter sein.


Rechtsquellen

BSN 1–15 - VKF Brandschutznorm

BSR 17–15 - VKF Brandschutzrichtlinie – Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung

SN EN 1838 - Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

SN EN 50172 - Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

SN EN 60598-1 - Leuchten Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen

SN EN 60598-2-22 - Leuchten Teil 2–22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung

SN SEV 1000 - Niederspannungs-Installationsnorm, NIN

SR 734.27 - Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV

STP 01.01.2021 - Stand der Technik, Papier Notbeleuchtung (CEN 169/WG3)

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