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Mehr Geld für erneuerte Beleuchtungen

So unterstützt das Förderprogramm Lightbank Sanierungen mit bis zu 30 Prozent

Das vom Bundesamt für Energie (BFE) initiierte Förderprogramm «Lightbank» unterstützt Bauherrschaften bei der Modernisierung von Beleuchtungsanlagen – in Gebäuden, einzelnen Räumen, Aussenbereichen und auf Sportplätzen – mit Förderbeiträgen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten.


Redaktionelle Bearbeitung: eTrends


Zwischen Anfang 2012 und Ende 2024 wurden über Lightbank insgesamt 18 Förderprogramme für Innen- und Aussenbeleuchtung sowie Sportanlagen abgewickelt. In diesem Zeitraum konnten folgende Resultate erzielt werden:

  • Geförderte Projekte: 2821 (Stand Ende 2024)
  • Jährlich eingesparte Strommenge: 109 319 MWh (entspricht dem Verbrauch von rund 44 000 Haushalten)
  • Ausbezahlte Fördermittel: 20,1 Mio. CHF

Diese Zahlen belegen den Beitrag von Lightbank zu mehr Energieeffizienz und Kosteneinsparungen im Schweizer Beleuchtungssektor.

Das Förderprogramm Lightbank ist Teil von ProKilowatt, einem übergeordneten Programm des BFE, das Stromsparmassnahmen in diversen Bereichen unterstützt. Je nach Art der Nutzung und Höhe der nachgewiesenen Energieeinsparung werden 10 bis 30 Prozent der Investitionskosten gefördert. Die Gelder stammen aus einem Zuschlag auf das Stromnetz und betragen jährlich bis zu 70 Millionen Franken.

Das BFE hat die Lightbank GmbH mit der Abwicklung des Programms beauftragt. Sie vereint die Schweizer Licht Gesellschaft (SLG), den Fachverband der Beleuchtungsindustrie (FVB) und Fachleute der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz (S.A.F.E.).

Bereits seit über zehn Jahren können über die Internetplattform von Lightbank Fördermittel für Beleuchtungssanierungen beantragt werden. Die Nachfrage nach finanzieller Unterstützung ist stark gestiegen: Waren es anfänglich nur wenige Anträge pro Monat, werden heute monatlich rund 60 Projekte über Lightbank registriert und abgewickelt. Ein Team von über 20 Fachleuten sorgt für die professionelle Abwicklung der Anträge.

Vier Anwendungen – ein Programm

Seit Anfang Juni 2025 ist eine neue, benutzerfreundliche Website online. Zusätzlich zur klar gegliederten Darstellung der vier Anwendungsfälle finden sich dort ausführliche Informationen zur Projektabwicklung, ein Glossar mit wichtigen Fachbegriffen, diverse Fachartikel zur effizienten Beleuchtung sowie aktuelle Erfolgsgeschichten aus dem Kreis geförderter Projekte.

Je nach Anwendungsfall unterscheiden sich das Vorgehen und die für eine Zulassung erforderlichen Unterlagen geringfügig:

  • Gebäude ab 1000 m²
  • Räume bis 1000 m²
  • Aussensportplätze
  • Aussenräume

Schnelle Einschätzung dank Fördermittelrechner

Bereits vor der Projektanmeldung können Antragstellende mit dem neuen Fördergeldrechner eine erste Einschätzung der zu erwartenden finanziellen Unterstützung vornehmen. Die vereinfachte Berechnung erfordert nur wenige Eingaben und liefert eine Entscheidungshilfe für die Registrierung eines Projekts. Der tatsächlich ausbezahlte Betrag hängt am Ende vom effektiv realisierten Einsparerfolg ab.

Tabelle 1 zeigt je Anwendung ein Beispiel für die zu erwartenden Förderbeiträge. Hinzu kommen jährliche Einsparungen bei den Energiekosten, die je nach Nutzung erheblich sein können. Eine Lichtsteuerung erhöht die zu erwartenden Förderbeträge und die Einsparungen um bis zu 40 Prozent gegenüber Anlagen ohne Lichtregelung.

Typische Beispiele zur Fördermittelabschätzung für die vier Anwendungen von Lightbank
Typische Beispiele zur Fördermittelabschätzung für die vier Anwendungen von Lightbank.

Gebäude ab 1000 m²

Die wichtigste Anwendung von Lightbank fördert Beleuchtungssanierungen in Gebäuden ab 1000 m². Da solche Gebäude meist unterschiedliche Nutzungszonen aufweisen – etwa Klassenzimmer, Verkehrsflächen, Nebenräume, Kantine und Turnhalle in Schulen – wird zur Berechnung des Energiebedarfs der neuen Beleuchtung das Rechenmodell der SIA-Norm 387/4 herangezogen.

Als Referenz für die bestehende Beleuchtung gilt der Grenzwert der SIA-Norm (Version 2017), weshalb eine Bestandsaufnahme der alten Installation entfällt. Die jährliche Energieeinsparung errechnet sich als Differenz zwischen dem Projektwert der neuen Anlage und dem normierten Grenzwert. Pro eingesparter Megawattstunde (MWh) zahlt Lightbank 200 CHF aus.

Empfängerin der Fördermittel ist grundsätzlich die Bauherrschaft. Aber auch Planer und Lieferanten, die häufig über das nötige technische Know-how sowie über alle erforderlichen Unterlagen verfügen, können Anträge stellen und die Energieberechnung durchführen. Für sie ist es auch üblich, die SIA-Norm 387/4 anzuwenden, was zudem im gesetzlichen Vollzug sowie im Minergie-Standard verlangt wird.

Räume bis 1000 m²

Bei Teilerneuerungen einzelner Räume oder Raumgruppen ist die Projektanmeldung bei Lightbank besonders einfach und kann direkt von der Bauherrschaft oder dem Installateur vorgenommen werden. Nach Eingabe der Raumdaten sowie der eingesetzten Leuchten und Sensoren wird der Energienachweis automatisch erstellt.

Die Registrierung und Zulassung für Räume bis 1000 m² ist in wenigen Minuten abgeschlossen. Erst zum Projektabschluss müssen folgende Unterlagen im Online-Tool hochgeladen werden:

  • Investitionsabrechnung
  • Foto der neuen Beleuchtungsanlage
  • Unterzeichneter Installationsnachweis

Für jede jährlich eingesparte MWh werden 200 CHF Fördergelder ausbezahlt.

Aussensportplätze

Neben der Innenraumbeleuchtung können auch Aussen-Sportanlagen finanziell gefördert werden. Üblicherweise werden dabei Mastleuchten mit Halogen-Metalldampflampen durch LED-Module ersetzt. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass zusätzlich zur Leuchtenmodernisierung eine Lichtregelung mit mindestens zweistufiger Dimmung installiert wird. Zudem müssen die Lichtköpfe so ausgerichtet und abgeschirmt sein, dass kein störendes Streulicht in die Umgebung fällt.

Typische Antragstellende und Fördermittelempfänger sind Gemeinden und Sportvereine. Auch Leuchten-Lieferanten oder Lichtplaner können stellvertretend Gesuche einreichen. Die standardisierte Berechnung und der einfache Ablauf ermöglichen eine rasche Abwicklung. Pro jährlich eingesparter MWh werden 333 CHF an Fördergeldern ausbezahlt.

Aussenbeleuchtungsanlagen

Als vierte Anwendungskategorie werden Aussenbereiche gefördert, wie sie in der Norm SN EN 12464-2 definiert sind. Typische Einsatzgebiete sind Aussenparkplätze, Fussgängerwege, Tankstellen, Industrieanlagen im Freien oder Landwirtschaftsbetriebe.

Wie bei Sportplätzen sind auch hier die Betriebszeit-Annahmen standardisiert, sodass alle Antragstellenden bei der Förderberechnung gleich behandelt werden. Pro jährlich eingesparter MWh werden 333 CHF an Fördergeldern ausbezahlt.

Die wichtigsten Bedingungen für die Förderung

Fördergesuche können über www.lightbank.ch gestellt werden. Das Programm läuft bis Ende 2027. Damit ein Projekt über Lightbank gefördert wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Baustart nach Registrierung
  • Amortisationsdauer über 4 Jahre
  • Maximale Investitionssumme pro Bauherrschaft: 300 000 CHF
  • Regel- und dimmbare Beleuchtungsanlage

  • Systeme mit Regel- und Dimmfunktion werden bevorzugt
  • Die maximal zulässige Beleuchtungsstärke darf den Normwert um nicht mehr als 20 % überschreiten

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Veröffentlicht am: 15.08.2025

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