Weiterbildungen für NIV-Bewilligungsträger:innen

Damit man als Fachperson auf dem aktuellen Stand der Technik bleibt und somit einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit leistet, werden für NIV-Bewilligungsträger:innen regelmässige Auffrischungskurse verlangt.


Redaktionelle Bearbeitung: eTrends


Personen, welche im Besitz einer Installationsbewilligung, Kontrollbewilligung oder einer eingeschränkten Installationsbewilligung sind, haben die Pflicht, sich stetig fachlich weiterzubilden. Ob die jährliche Weiterbildungspflicht erfüllt ist, wird bei Installations- und Kontrollbewilligungen systematisch durch das ESTI überprüft. Bei eingeschränkten Installationsbewilligungen NIV Art. 13, 14 und 15 erfolgt die Überprüfung durch die akkreditierte Kontrollstelle. Das ESTI kann hier Stichprobenkontrollen veranlassen.

Die geforderten Weiterbildungen sollen einen fachlichen Mehrwert bringen. Grundsätzlich muss bei den vorgehend genannten Bewilligungen im Durchschnitt ein Tag Weiterbildung pro Jahr nachgewiesen werden. Es ist also auch möglich, in einem Jahr einen passenden Dreitageskurs zu besuchen, dafür im Folgejahr auf einen Kurs zu verzichten. Personen, welche Service- und Reparaturarbeiten gemäss NIV Art. 14 Abs. 4 oder Art 15 Abs. 4 durchführen, müssen sich durchschnittlich einen halben Tag pro Jahr weiterbilden.

Die STFW unterstützt Interessenten mit einer Vielzahl von Weiterbildungskursen, welche als NIV-Weiterbildung anerkannt sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit von massgeschneiderten Firmenkursen.


Kursübersicht und weitere Infos

Eine Übersicht aller anerkannten Kurse findet man unter:
www.stfw.ch/ET (mit Filter «ESTI anerkannt»)

Weitere Informationen zu den Bewilligungen und Normen:

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