
Die Suva hat neben den branchenspezifischen Regeln sechs allgemeine Regeln zum Umgang mit Asbest entwickelt. Sie sind bei Asbestarbeiten zu beachten, die von instruierten Elektrikerinnen und Elektrikern ausgeführt werden dürfen.
Text: Adrian Vonlanthen, Foto: Suva
Asbest ist seit 33 Jahren verboten. Trotzdem muss man in Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, auch heute noch mit Asbest rechnen. Die Schweiz importierte bis zum Asbestverbot im Jahr 1990 rund 500 000 Tonnen Asbest. Dank seinen hervorragenden physikalischen und chemischen Eigenschaften wurde Asbest in unterschiedlichsten Baumaterialien eingesetzt: in Schaltgerätekombinationen, Leichtbauplatten, Kabelkanälen, Bodenbelägen, Brandschottungen, im Plattenkleber oder im Putz – Asbest ist an vielen Orten anzutreffen.
Bei der Asbest-Bearbeitung ist Vorsicht geboten
Wird Asbest bearbeitet, werden unzählige Asbestfasern freigesetzt. Gelangen diese in die Atemwege, können sie den unheilbaren Brustfellkrebs, Lungenkrebs oder weitere schwerwiegende Krankheiten auslösen. Das Heimtückische an Asbest ist, dass die Fasern so klein sind, dass man sie von blossem Auge nicht sehen kann. Zudem verspürt man keine unmittelbaren körperlichen Einschränkungen, nachdem man Asbestfasern eingeatmet hat, denn bis eine Krankheit ausbricht, vergehen teilweise bis zu 40 Jahre.
Die sechs lebenswichtigen Regeln
Arbeiten, bei denen eine erhebliche Menge an gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen nur von anerkannten Asbestsanierungsbetrieben ausgeführt werden. Für Asbestarbeiten, die von instruierten Handwerkerinnen und Handwerkern ausgeführt werden dürfen, hat die Suva sechs lebenswichtige Regeln entwickelt, die für alle Branchen gelten. Sie ergänzen die bereits bestehenden branchenspezifischen Regeln und müssen beim Um- oder Rückbau konsequent umgesetzt werden.
- Bei Umbauprojekten von Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit Asbest gerechnet werden
- Vor Arbeitsbeginn: Schadstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung durchführen
- Bei Gefährdung durch Asbest oder bei Unsicherheiten Arbeiten einstellen!
- Vorgesetzte instruieren ihre Mitarbeitenden
- Schutzausrüstung tragen und Arbeiten gemäss Stand der Technik ausführen
- Bei Arbeitsabschluss: reinigen und entsorgen
Unter www.suva.ch/88328-SET.d finden Sie die Instruktionstipps für Elektriker. Zudem erfahren Sie im virtuellen Asbest-Haus der Suva unter www.suva.ch/asbesthaus, wo Asbest vorkommen kann.
Initiative «Gemeinsam gegen Asbest»
Heute werden Asbestfasern vor allem bei Umbauarbeiten in älteren Liegenschaften freigesetzt. Das Thema Asbest betrifft nicht nur Handwerker, sondern auch Architekten und Planer, Heimwerkerinnen, Eigentümer von Liegenschaften sowie Vermieterinnen und Mieter. Steht also ein Umbau an, muss die Asbestgefahr mitgedacht werden. Der Umgang mit Asbest ist Sache von Profis. Mit der Initiative «Gemeinsam gegen Asbest» setzen sich unter anderem das Forum Asbest Schweiz, der Hauseigentümerverband, das Bundesamt für Energie und die Suva dafür ein, das Bewusstsein für Asbest in älteren Liegenschaften zu fördern, so dass bei einem Umbau die korrekten Massnahmen getroffen werden.
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Text: Adrian Vonlanthen
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