Wer eine Beleuchtungssanierung plant, hat allenfalls Anrecht auf Fördergelder. Das richtige Programm zu finden und einen Antrag zu stellen, ist jedoch alles andere als einfach. Die Plattform Lightbank schafft nun Klarheit.


Autor: Stefan Gasser


Unter der Leitung des Bundesamtes für Energie koordiniert die Geschäftsstelle von Prokilowatt seit 13 Jahren Förderprogramme und grosse Einzelprojekte für effiziente Stromnutzung. Die Fördergelder stammen aus einer Umweltabgabe des Stromnetzes. Insgesamt wurden in 700 Programmen und Projekten bereits ca. 900 GWh an jährlicher Stromeinsparung realisiert und 300 Millionen Franken an Fördergeldern ausbezahlt. Gut die Hälfte der Projekte betreffen die Beleuchtung.

Einheitliche Plattform für Förderprogramme

Viele potentielle Kunden, die eine Beleuchtungssanierung planen, finden sich jedoch im Dschungel der verschiedensten Förderprogramme mit unterschiedlichen Trägerschaften nicht zu zurecht; sie verzichten häufig wegen Bedenken bezüglich zu grosser administrativer Hürden auf mögliche Fördermittel. Damit der Zugang zu Subventionen bei der Erneuerung einer Beleuchtung einfacher wird, haben sich drei Organisationen, die verschiedene Beleuchtungsprogramme leiten (die Schweizerische Agentur für Energieeffizienz S.A.F.E., die Schweizer Licht Gesellschaft SLG und der Fachverband der Beleuchtungsindustrie FVB), zusammengetan und eine gemeinsame, programmübergreifende Plattform für die Projektabwicklung erstellt: www.lightbank.ch.

Vorgehen beim Förderantrag mit Lightbank

Alle Förderanträge zur Beleuchtung in allen Anwendungsbereichen können mit Lightbank zentral erfasst und nach demselben einfachen Muster abgewickelt werden.

Wer eine Beleuchtungssanierung plant, hat allenfalls Anrecht auf Fördergelder. Das richtige Programm zu finden und einen Antrag zu stellen, ist jedoch alles andere als einfach. Die Plattform Lightbank schafft nun Klarheit.


Autor: Stefan Gasser


Unter der Leitung des Bundesamtes für Energie koordiniert die Geschäftsstelle von Prokilowatt seit 13 Jahren Förderprogramme und grosse Einzelprojekte für effiziente Stromnutzung. Die Fördergelder stammen aus einer Umweltabgabe des Stromnetzes. Insgesamt wurden in 700 Programmen und Projekten bereits ca. 900 GWh an jährlicher Stromeinsparung realisiert und 300 Millionen Franken an Fördergeldern ausbezahlt. Gut die Hälfte der Projekte betreffen die Beleuchtung.

Einheitliche Plattform für Förderprogramme

Viele potentielle Kunden, die eine Beleuchtungssanierung planen, finden sich jedoch im Dschungel der verschiedensten Förderprogramme mit unterschiedlichen Trägerschaften nicht zu zurecht; sie verzichten häufig wegen Bedenken bezüglich zu grosser administrativer Hürden auf mögliche Fördermittel. Damit der Zugang zu Subventionen bei der Erneuerung einer Beleuchtung einfacher wird, haben sich drei Organisationen, die verschiedene Beleuchtungsprogramme leiten (die Schweizerische Agentur für Energieeffizienz S.A.F.E., die Schweizer Licht Gesellschaft SLG und der Fachverband der Beleuchtungsindustrie FVB), zusammengetan und eine gemeinsame, programmübergreifende Plattform für die Projektabwicklung erstellt: www.lightbank.ch.

Vorgehen beim Förderantrag mit Lightbank

Alle Förderanträge zur Beleuchtung in allen Anwendungsbereichen können mit Lightbank zentral erfasst und nach demselben einfachen Muster abgewickelt werden.

Checkliste für Förderprogramme

Die einzelnen Anwendungen haben zum Teil unterschiedliche Zulassungskriterien. Auf den Webseiten der Förderprogramme werden diese aufgelistet. Die wichtigsten Anforderungen gelten für alle Programme gleichermassen:

  • Standorte in der ganzen Schweiz
  • Projektzulassung durch Lightbank vor Beginn der Umsetzung
  • Energienachweis nach SIA-Norm 387/4 (ohne Aussenbeleuchtungen)
  • Amortisationszeit länger als
  • vier Jahre
  • Kein Ersatz bereits verbotener Leuchtmittel
  • Kein reiner Lampenersatz
  • Investitionssumme maximal 300 000 CHF*

* Projekte mit einer Investitionssumme von über 300 000 CHF können direkt bei ProKilowatt beantragt werden.

Bei Lightbank registrieren

Wenn alle Zulassungskriterien erfüllt sind, kann das Projekt, unabhängig von der Anwendung, auf www.lightbank.ch angemeldet und registriert werden. Unmittelbar nach der Anmeldung erhält der Antragsteller eine E-Mail mit dem weiteren Vorgehen:

  • Energienachweis erstellen
  • Grundrisspläne hochladen
  • Investitionskosten hochladen

ProKilowatt fordert Energienachweis

Der Energienachweis kann online direkt auf der Plattform erstellt werden. Auch Nachweise mit andern zugelassen Tools (ReluxEnergy oder www.lightbank.ch) sind möglich.

ProKilowatt stellt relativ strenge Anforderungen an die Energieeffizienz der neuen Beleuchtungsanlage; sie sind anspruchsvoller als bei Minergie. Einsparung alleine reicht also nicht – man muss einen gesetzten Maximalwert unterschreiten; dafür ist in der Regel der Einbau einer Lichtregulierung notwendig.

Erfüllt der Energienachweis die Anforderungen, erfolgt innert weniger Tage die Zulassung zu den Fördermitteln; erst jetzt darf mit der Realisierung der Massnahme begonnen werden.

Fertigstellung der Beleuchtungssanierung

Sobald die Beleuchtungssanierung ausgeführt ist, kann der Antragsteller die Fertigstellung melden. Je nach Anwendung wird ein Experte aufgeboten, der die korrekte Umsetzung und Inbetriebnahme der Anlage vor Ort überprüft.

Fördermittel über Lightbank

Nach der Durchführung dieses «Lichtchecks» kann der Antragsteller seine Prämienrechnung online auf die Lightbank-Plattform laden. Je nach Verfügbarkeit der Bundesmittel wird die Mehrwertsteuerbefreite Subvention meist innert weniger Wochen ausbezahlt.

Die Höhe der Fördermittel ist je nach Anwendung leicht unterschiedlich. Als Richtgrösse wird ein Betrag von 200 CHF pro jährlich eingesparter MWh ausbezahlt.

Beispiele für Energieeinsparungen

Konkrete Projekte, deren Umsetzung die SLG begleitet hat, zeigen beispielhaft auf, welche Energiereinsparungen realisiert werden konnten und wie viele Fördermittel bezogen wurden.

Lightbank und die Industriebeleuchtung

Die gut 400 Balkenleuchten mit Leuchtstoffröhren verschiedener Wattagen in einem Betrieb für Verpackungsmaterial mit einer Fläche von 5010 m² wurden durch neue LED-Lichtleisten ersetzt. In den Verkehrsflächen, Lagern, Garderoben und WC-Räumen wurden neu Präsenzmelder installiert; in der Produktion war dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich.

Die jährlich erzielte Energieeinsparung betrug 98,6 MWh/a (also –61 %), was dem Betrieb Fördermittel von 19 500 CHF einbrachte. Bei einer Investition von rund 65 000 CHF betrug die Amortisationszeit 4,4 Jahre. Das Projekt ist eines von 600 im Rahmen der effeLED-Förderprogramme seit 2012. www.effeled.ch


In einem Sportgeschäft mit 280 m² Verkaufsfläche im Berner Oberland wurde die Beleuchtung, bestehend aus Grund- und Akzentbeleuchtung, durch LED-Leuchten ersetzt. Die Beleuchtung ist nicht geregelt, ein Timer schaltet das Licht nach Ladenschluss automatisch ab.

Die installierte Leistung wurde von 27,4 auf 10,8 W/m² reduziert. Es ergibt sich eine Energieeinsparung von 18,5 MWh pro Jahr (–61 %). Bei einer Investition von 13 800 CHF konnten Fördermittel in der Höhe von 3900 CHF ausbezahlt werden. Die Amortisationszeit beträgt 5,3 Jahre. Das Projekt ist eines von rund 100 des Förderprogramms senso70. www.senso70.ch


Die Beleuchtung der Allgemeinflächen einer Wohnsiedlung mit 17 Häusern am Stadtrand von Zürich (total 3400 m²) wurde von herkömmlichen Kompaktleuchtstofflampen auf LED mit intelligenten und vernetzten Leuchten umgestellt. Intelligent heisst, dass nur genau die Leuchten an Orten brennen, die Personenpräsenz und kein Tageslicht aufweisen.

Die Energieeinsparung von 26,7 MWh/a (–94 %) wurde messtechnisch erfasst und ist somit eindeutig belegt. Bei einer Investition von rund 37 000 Franken amortisiert sich die neue Beleuchtung in 8,6 Jahren. Es wurden 5300 CHF an Fördermitteln ausbezahlt. Das Projekt ist eines von rund 160 Erneuerungen in Wohnbauten im Förderprogramms SalvaLuce. www.salvaluce.ch


Bei der Erneuerung der Flutlichtanlage auf einem kommunalen Fussballplatz mit einem Haupt- und einem Nebenspielfeld (zusammen 11 800 m²) wurden total 28 Strahler mit Hochdruckentladungslampen durch LED ersetzt.

Die Reduktion der installierten Leistung von 60 auf 31 kW und die Verkürzung der Volllaststunden durch Dimmung brachte eine Energieeinsparung pro Jahr von 26,6 MWh (–70 %). Bei einer Investition von 117 000 CHF konnten Fördermittel in der Höhe von 12 700 CHF ausbezahlt werden. Das Projekt ist eine von rund 350 Sportplatz-Erneuerungen im Rahmen des Förderprogramms effeSPORT. www.effesport.ch

Verbot von Leuchtstofflampen ab 2023

Ab Februar 2023 sind alle Leuchtstofflampen verboten. Die sogenannte Ausphasung der weit verbreiteten Lampen erfolgt früher als nach Energieverordnung geplant. Grund dafür ist die Beendigung der Ausnahmeregelung für quecksilberhaltige Produkte in der RoHS, der Restriction of the Use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten).

Mit diesem Verbot ist der Verkauf von Lagerware und natürlich der Betrieb dieser Lampen nicht verboten. Es werden aber wohl nur wenige Jahre vergehen, bis keine Leuchtstofflampen mehr in Betrieb sind. Die Förder­programme für Beleuchtung laufen noch bis Ende 2025; so lange kann also der Ersatz von Leuchtstofflampen durch LED-Produkte subventioniert werden.

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